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Öffentliche Umfrage zu Betrieb und Geräuschentwicklung von Windkraftanlagen

17. Februar 2020 ➔ 02. April 2020

l’enquête est à présent terminée

WARUM BEDINGUNGEN FÜR DEN BETRIEB VON WINDKRAFTANLAGEN FESTLEGEN, DEREN GESAMTLEISTUNG 0,5 MW ODER MEHR BETRÄGT?

In einem europäischen Kontext, der auf eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen abzielt, insbesondere durch eine vermehrte Nutzung nachhaltiger Energien, strebt die Wallonie danach, ihren regionalen Energieverbrauch schrittweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Energie aus Windkraft gehört zu den strategischen Schlüsselressourcen, um dieser Energiewende auf dem Territorium der wallonischen Region zum Erfolg zu verhelfen.

EIN ANSPRUCHSVOLLER EXISTIERENDER GESETZGEBERISCHER RAHMEN ...

Bevor sie Energie erzeugen, werden die Windräder vom wallonischen Gesetzgeber zunächst als ein Bau angehen, d. h. als eine Einrichtung, die sich wahrscheinlich auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirkt. Errichtung und Inbetriebnahme müssen daher einer Genehmigung unterliegen (einheitliche Zulassung) und ihr Betrieb muss die von der Gesetzgebung zur Umweltgenehmigung vorgesehenen Bedingungen für den Betrieb einhalten.

Die Anwendung anderer gesetzlicher Regelungen hat ebenfalls einen Einfluss auf den Betrieb der Windparks. Dies gilt für das Gesetz zur Erhaltung der Natur und für das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung.

Gleichzeitig hat die wallonische Regierung Richtlinien erarbeitet, um ihre grüne Energiestrategie zu entwickeln, indem sie 2013 den den Referenzrahmen für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Region Wallonien genehmigte.

Das Nebeneinanderbestehen all dieser rechtlichen Regelungen und Richtlinien zielt auf eine harmonische Entwicklung einer Windenergiegewinnung ab, welche die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Lebensqualität der Anwohner respektiert.

Wollen Sie mehr über den Stand der Entwicklung der Windkraft in der Wallonie erfahren? Gehen Sie auf die Webseite SPW Energie oder rufen Sie den Bericht über den Zustand der wallonischen Umwelt 2017 auf (Seite 71).

BERÜCKSICHTIGUNG DER BESONDERHEITEN VON WINDKRAFTANLAGEN ...

Die wallonische Regierung wünscht noch weiter zu gehen und den bestmöglichen Schutz für die Umwelt und die betroffenen Bewohner zu garantieren. Hierfür sind die den Windkraftanlagen eigenen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, um eventuell hieraus entstehende Belästigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Dies ist die Zielsetzung der im zukünftigen Erlassentwurf der wallonischen Regierung definierten Maßnahmen, der die besonderen Regelungen festlegen soll, die für den Betrieb von Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 0,5 MW oder mehr gelten („sektorbezogene“ Bedingungen genannt).

Dieser Textentwurf soll durch einen zukünftigen Entwurf für einen Ministerialerlass ergänzt werden, welcher die Modalitäten und Umsetzungsnormen für die Lärmverträglichkeitsstudien von Windparks festlegt.

Die potentiellen Umwelteffekte dieser geplanten Maßnahmen werden in einem Umweltverträglichkeitsbericht (RIE) evaluiert und erläutert. Dieser Bericht enthält im Hinblick auf die erhaltenen Resultate auch Empfehlungen und Änderungsvorschläge für bestimmte geplante Maßnahmen.

Eine dem RIE entnommene Vergleichstabelle, ermöglicht die Gegenüberstellung der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen mit den Änderungsvorschlägen, die sich aus dem Evaluationsresultat ergeben.

Diese Maßnahmen werden der Wallonie helfen, ihre Zielsetzung für die erneuerbaren Energien zu erreichen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu garantieren.

WORAUF BEZIEHEN SICH DIE INS AUGE GEFASSTEN MAßNAHMEN?

Die Planentwürfe, die der öffentlichen Konsultation unterworfen werden, sehen spezifische Regelungen vor, um Umweltstörungen zu vermeiden bzw. abzumindern, die vom Betrieb einer Windkraftanlage in Bezug auf Lärm, sich bewegende Schatten, Sicherheit und auch für die biologische Vielfalt ausgehen.

Sie sehen außerdem vor, die Verfahren für Modellrechnungen und Lärmkontrollen bei der Durchführung der Lärmverträglichkeitsstudien von Windparks zu harmonisieren.

Es geht hier also nicht darum, die möglichen Standorte für Windräder festzulegen, sondern darum, die bestehenden Bedingungen für deren Betrieb zu verschärfen, um die durch diese Anlagen möglicherweise entstehenden Störungen so weit wie möglich zu vermeiden und um somit die Umwelt bestmöglich zu schützen.

TEILNAHME AN DIESER ÖFFENTLICHEN UMFRAGE

Die öffentliche Umfrage findet vom 17. Februar 2010 bis zum 02. April 2020 statt.

Sie haben Beobachtungen oder eine Meinung und möchten diese gern mitteilen? Füllen Sie vor dem 02. April um Mitternacht den Fragebogen zu den Plänen in Bezug auf Betrieb und Geräuschentwicklung von Windkraftanlagen online aus und bestätigen Sie ihn.

IEs besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform auszufüllen. Drucken Sie hierfür den Fragebogen im pdf-Format aus oder holen Sie ihn sich in Ihrer Gemeinde ab. In jedem Fall muss das ausgefüllte Dokument spätestens am 02. April Ihrer Gemeinde übergeben werden.

Es wird sehr empfohlen, den Fragebogen (in Papier- oder elektronischer Form) zu verwenden. Allerdings können Sie Ihre Stellungnahme auch immer in freier Form abgeben, da die Verwendung des Fragebogens nicht obligatorisch ist.

ERGEBNISSE DER ÖFFENTLICHEN UMFRAGE

Nach Beendigung der öffentlichen Umfrage werden die Planentwürfe unter Berücksichtigung der im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung erhaltenen Beobachtungen und Meinungen überarbeitet.

Die endgültigen Texte werden in diesem Bereich zur Verfügung gestellt, sobald sie verfügbar sind.

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