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Öffentliche Umfrage zu Betrieb und Geräuschentwicklung von Windkraftanlagen

17. Februar 2020 ➔ 02. April 2020

l’enquête est à présent terminée

WARUM DIESE BEFRAGUNG?

In einem europäischen Kontext, der auf eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen abzielt, insbesondere durch eine vermehrte Nutzung nachhaltiger Energien, strebt die Wallonie danach, ihren regionalen Energieverbrauch schrittweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Energie aus Windkraft gehört zu den strategischen Schlüsselressourcen, um dieser Energiewende auf dem Territorium der wallonischen Region zum Erfolg zu verhelfen.

Allerdings darf die Weiterentwicklung der Windkraft nicht zu Lasten von Gesundheit und Umwelt geschehen. Die wallonische Regierung wünscht den Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Umwelt Rechnung tragen, um deren Gefahren und Belästigungen zu reduzieren bzw. zu vermeiden, indem sie Folgendes definiert:

  • des die besonderen Bedingungen, die für jeden Betrieb von Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 0,5 MW oder mehr gelten („sektorbezogene Bedingungen“ genannt),
  • des die Maßnahmen, die in die Lärmverträglichkeitsstudien der Windparks einzubeziehen sind.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind in zwei Entwürfen für verordnungsrechtliche Erlasse enthalten, die jeweils ein strategisches Dokument bzw. einen strategischen „Plan“ im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG. Die möglichen Umweltauswirkungen dieser Regelungen wurden evaluiert und die Ergebnisse dieser Analyse bilden den Inhalt eines technischen Berichts, „Umweltverträglichkeitsbericht (RIE)“ genannt.

Gemäß dem wallonischen Umweltkodex werden die genannten Pläne sowie der sich darauf beziehende Umweltverträglichkeitsbericht nunmehr den 262 wallonischen Gemeinden für eine öffentliche Umfrage unterbreitet.

Die dem Territorium der wallonischen Region angrenzenden Staaten und Regionen, die eventuell von diesen Plänen betroffen sind, werden ebenfalls konsultiert.

WIR SIND AN IHRER MEINUNG INTERESSIERT!

Sie haben die Möglichkeit, sich am Bewertungsverfahren der Umweltauswirkungen zu beteiligen und Ihre Meinung zu den beiden Planungsentwürfen zu äußern.

Haben Sie eine Meinung oder Anmerkungen und möchten diese gern mitteilen?

Füllen Sie den Online-Fragebogen aus.

Die Planungsentwürfe werden sodann unter Berücksichtigung der im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung erhaltenen Beobachtungen und Meinungen überarbeitet. Anschließend werden sie der wallonischen Regierung zur Annahme vorgeschlagen.

WIE KÖNNEN SIE AN DER UMFRAGE TEILNEHMEN?

Die öffentliche Umfrage findet vom 17. Februar 2020 bis zum 02. April 2020 statt.

Die Entwicklung der Windkraft in der Wallonie (siehe die öffentliche Umfrage) darf nicht auf Kosten der Gesundheit und der Umwelt geschehen. Die wallonische Regierung wünscht daher, den Umweltauswirkungen von Windkraftanlagen Rechnung zu tragen, um deren Gefahren und Belästigungen zu reduzieren und zu vermeiden, indem sie Folgendes festlegt:

Um mehr über den Kontext der öffentlichen Umfrage zu erfahren, rufen Sie bitte unsere Webseite Öffentliche Umfrage auf. Die Dokumente, auf welche sich die Anhörung bezieht, finden Sie in unseren Ressourcen.

Sie haben Beobachtungen oder eine Meinung und möchten diese gern mitteilen? Füllen Sie vor dem 02. April um Mitternacht den Fragebogen zu den Plänen in Bezug auf Betrieb und Geräuschentwicklung von Windkraftanlagen online aus und bestätigen Sie ihn.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform auszufüllen. Drucken Sie hierfür das weiter oben zur Verfügung gestellte Dokument aus oder holen Sie es sich in Ihrer Gemeinde ab. In jedem Fall muss das ausgefüllte Dokument spätestens am 02. April Ihrer Gemeinde übergeben werden.

Haben Sie eine Frage zum Fragebogen oder zum Verfahren des Online-Ausfüllens? Ihre Gemeinde hilft Ihnen gern weiter. Es wird sehr empfohlen, den Fragebogen (in Papier- oder elektronischer Form) zu verwenden. Allerdings können Sie Ihre Stellungnahme auch immer in freier Form abgeben, da die Verwendung des Fragebogens nicht obligatorisch ist.

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