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Öffentliche Untersuchung:
Invasive gebietsfremde Arten

L’ENQUÊTE PUBLIQUE EST CLÔTURÉE. LES RÉSULTATS SERONT PUBLIÉS PROCHAINEMENT

Warum dieser nationale Aktionsplan über die prioritären Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten der Unionsliste in Belgien?

EIN GELTENDER RECHTSRAHMEN …

Verschiedene Verbotsmaßnahmen sind in der EU-Verordnung vorgesehen, um die Einbringung und Verbreitung von Arten der europäischen Liste zu begrenzen. Sie zielen insbesondere auf strenge Verbote ab, die mit vorsätzlichen Handlungen wie dem Besitz, der Zucht, der Vermarktung, ..., einer invasiven gebietsfremden Art zusammenhängen.

Die EU-Verordnung sieht auch vor, gegen nicht vorsätzliche Wege der Einbringung und Verbreitung vorzugehen. Der anlässlich dieser öffentlichen Untersuchung vorgelegte Plan wurde erstellt, um diese gesetzliche Anforderung zu erfüllen.

Präventivmaßnahmen, um neue invasive gebietsfremde Arten in der Wallonie zu verhindern...

 "Vorbeugen ist besser als heilen!"  Das Sprichwort ist bekannt und im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten ist die Verhinderung der Einführung neuer Arten immer die effektivste Option. Außerdem ist sie wesentlich kostengünstiger als die Ausrottungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahmen, die erforderlich sind, wenn sich die Art etabliert hat. Es ist oft schwieriger, der unbeabsichtigten Einführung von invasiven gebietsfremden Arten vorzubeugen, als ihre vorsätzliche Einführung in die Umwelt zu verhindern. Dennoch lässt sich dieses Risiko durch gezielte Maßnahmen und eine angepasste Kommunikation an bestimmte Tätigkeitsbereiche verringern.

WORAUF BEZIEHEN SICH DIE GEPLANTEN MASSNAHMEN?

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf drei Hauptachsen der Prävention ab:

  1. Thematischer Aktionsplan über die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten durch Haltung für private und öffentliche Zwecke

Es handelt sich um die in der Vorabanalyse ermittelten Hauptwege der nicht vorsätzlichen Einbringung und Verbreitung.

Die in diesem Aktionsplan berücksichtigten Wege der Einbringung und Ausbreitung umfassen das Entweichen oder Aussetzen von Individuen aus geschlossenen oder kontrollierten Umgebungen, in denen sie von privaten Haltern oder Hobbyisten zu Freizeit-, Hobby-, Heim- und/oder kommerziellen Zwecken gehalten wurden (einschließlich Aquarien- und Terrarientiere oder Zierpflanzenarten). Ein weiterer wichtiger identifizierter Weg (hauptsächlich für Wasserpflanzen) ist der Transport von invasiven gebietsfremden Arten als Kontaminanten von Zierpflanzen.

Die Sammlungen von Zoos, Aquarien und botanischen Gärten sind nicht direkt Ziel dieses Aktionsplans, aber diese Einrichtungen werden in Sachen Bewusstseinsbildung als Partner betrachtet.

  1. Thematischer Aktionsplan über die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten durch Freizeit- und berufliche Aktivitäten in Süßwasserumgebungen

Süßwasserökosysteme sind bekanntermaßen die Hauptorte für die Einführung dieser Arten und aufgrund ihrer inhärent "offenen" Natur besonders anfällig für ihre anschließende Ausbreitung. Die in diesem Aktionsplan berücksichtigten Wege der Einführung und Ausbreitung stehen alle im Zusammenhang mit Süßwasserökosystemen und umfassen die Einführung von Pflanzen und Tieren über die Freizeit- oder Berufsfischerei (insbesondere über Ausrüstungen oder Köder), die Fischzucht (Besatzaktivitäten) und die Freizeitschifffahrt ("blinde Passagiere").

  1. Thematischer Aktionsplan über die Einführung und Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten durch den Transport von Habitatmaterial (Boden / Bodenbedeckungsmaterialien), Baumschulsubstraten und durch Maschinen
anerkanntes Risiko für die Einführung und Ausbreitung bestimmter invasiver gebietsfremder Arten dar. Die in diesem Aktionsplan berücksichtigten Wege der Einführung und Ausbreitung sind der Transport von pflanzlichen und tierischen Fortpflanzungseinheiten mit Erde und anderen Bodenbedeckungsmaterialien (Vegetation...) oder mit Maschinen und anderen Fördergeräten sowie die Kontaminanten bestimmter Baumschulprodukte.

Welche Maßnahmen werden in Betracht gezogen?

Für jeden Präventionsschwerpunkt (thematischen Aktionsplan) wurden eigene Ziele festgelegt und in verschiedene Teilmaßnahmen unterteilt, die sowohl aus territorialer Sicht als auch aus Sicht der Zielsektoren eine eigene Reichweite haben.

In den Teilmaßnahmen werden drei große Gruppen in Betracht gezogen:

  1. eine aktive und gezielte Kommunikation, um Akteure oder die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren, mit denen die Einführung oder Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten eingeschränkt oder verhindert werden kann;
  2. Die Entwicklung von Verhaltenskodexen, die darauf abzielen, dass sich die Sektoren an bewährte Praktiken halten;
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, die schädlichsten Praktiken zu verbieten.
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